Aufgrund der Coronavirus Pandemie ist der Unterricht mit einigen Verhaltens- und
Hygieneregeln verbunden. Es ist zur Vermeidung von Infektionen und zur
Einhaltung der Sorgfaltspflicht erforderlich, dass sich alle Schüler, Eltern und
Lehrkräfte daran halten:
- Ein Mindestabstand von 2 m kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden.
- Lehrkraft und Schüler waschen sich vor und nach dem Unterricht gründlich die Hände
mit Wasser und Seife, alternativ steht Handdesinfektion zur Verfügung.
- Der Unterrichtsraum wird regelmäßig gelüftet.
- Schüler und Lehrer verwenden nicht die gleichen Notenhefte.
- Schüler und Lehrer verpflichten sich, nur am Unterricht teilzunehmen, wenn sie oder
ihre Haushaltsangehörigen keine Symptome einer Corona Erkrankung bzw. einer
nicht abgeklärten Erkältung aufweisen und in den letzten 14 Tagen weder Kontakt zu
Infizierten hatten noch ein positives Testergebnis aufweisen. In einem Verdachts- und
Krankheitsfalle wird angeboten, die Stunde online durchzuführen.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen erst 14 Tage nach Rückkehr wieder zum
Unterricht erscheinen, außer sie können ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Die Nies- und Hustenetikette (Ellenbeuge) ist einzuhalten.
- Auf Händeschütteln ist zu verzichten.